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Vernehmung zur Wachtpflicht bei der Stadt Rheine 1622

  

Quelle: STAM, Domkapitel Münster  Nr. 2261

Aufgeschrieben von Maria Borchert +

Eigenbehörige des Kirchspiels bezeugen, dass sie Wachtdienst in Rheine und nicht in Bevergern verrichtet haben. Zum Wachtdienst gehörte das Mitbringen von Schanzkörben. Das waren Weidenkörbe ohne Boden, die mit Erdwerk gefüllt wurden und zur Befestigung von Brustwehren oder gegen Artilleriebeschuss dienten.

 

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 11.3.1622

                                            In Gottes nahmen Amen §

zuwißen sei hiemit allen und jedermanniglichen, daß nach der heilsamen gepurth unsers

einigen Erlösers und Seligmachers Jesu Christi einthausent  Sechshundert zwei und zwantzigsten Jahre am freitagh den Elften dero Monats Marty pfunfter  Indiction umb

Elf uhren ungefehr vormittags, fur mir offenen Notario und endtsbenenten glaubwürdi-

gen gezeugen, der Ehrn achtpar und Wolerfahrener Jodocus Hobingh [von 1617-25] Secretarius dero Statt Reine §

alß Volmachtiger deren negstgeseßener herrn im Ampt Reine eigener persohn fürkommen und erschienen, und weilen wolgedachter Churfherrn seiner großgünstigen Herrn Principalen aufferlaget zuerweisen das Ihre im Anplick Reine geseßene Eigenhörige von alters hero nit uffer Beuergern sondern Reine gefolgt und deßen in besitzlichen Herbringen sein, So sistirte und producirte gEw Hobingh, dem zufolge ermelter be-

schaide dadurch ein begnügent zuthuen, nachfolgender gezeugen, benentlich auß dem Kerspell Embsdetten                                 Herman Koop und

                                                                  Herman Teißingh genandt Krulle,

auß dem Kerspell Mesum,                        Jorgen Schulte zu Mesumb,

                                                                  Israel Borcherings,

                                                                  Johan Coster zu Mesumb,

auß dem Kerspell Nienkercken,               Herman hindertingh und

                                                                  Berndt Teigell,

auß dem Kerspell Saltzbergen,                 Herman Schulte Schweiuinck

und auß der Statt und Kerspell Rheine     Euert Gaußlingh,

                                                                  Henrich Huesingh,

                                                                  Henrich Storleman,

                                                                  Gerdt Warltman,

                                                                  Wilhelm Braem

                                                                  Herman Laukampf,

                                                                  Johan Merschman,

                                                                  Henrich Lansingh,

                                                                  Herman Gritkampf,

                                                                  Otto uffm Bulte,

                                                                  Henrich Werninck,

                                                                  Berendt Schmeding,

                                                                  Johan Aueresch,

                                                                  Gerdt Tieman,

                                                                  Berendt Werninck, und

                                                                  Gert Hermeler §

mit dero requisition und begerte, Ich Notarius dieselben gezeugen und In einem Jedern

besonders darüber Summarié an aidtsstatt abhorener Ihro bekentnuße fleißig verzeichnen und seinen großgünstigen Herrn Principalen darab ein oder mehr schein und beweiß gestalt Ihrer notdurft haben zugeprauchen, für die gepüer mittheilen wolle, welches Ich zur tragenden Amptshalber nit verweigeren konne noch wolle.

                                        

                                                                        Volget der  Gezeugen Desqition.

HERMAN KOEP zu EMBSDETTEN, Zeugte , daß Ihme nicht anders gedencke, konne auch nicht anders zeugen, alß das die von Embsdetten dem Schreybwerk und zu Rheine gefolgt, auch steets von alters hero in Zeit dero nodt Ihre Schantzkörbe in die Statt Rheine getraget, und daß Er von seinen Eltern gehoret, daß dieselbe zu der wacht zu Rheine Ire außlage gleich andern eingeseßenen des Kerspels Embsdetten, gegeben haben, Zeugte auch, daß der Sahliger Droste Velen und Renthmeister Volbier die Eingeseßenen des Ampts Rheine zur Beuergernischen wacht strenger walten, sei Innen aber von den samptlichen Churfherrn, uff einen communicationtagh, so zu Embßdetten uff des Vogts Spiker gehalten, abgeschlagen, und nicht gewilligt worden.

 

HERMAN TEIßINGH gnandt KRULLE Zeugte, daß die von Embsdetten Ihre Schantzkörbe zu Rheine von alters hero in Zeit der noth gebragt, und Er in der Persohn, zu Zeit alß der obrister hochstraßer zu Nienkercken mit seinem Kriegsheer gelegen, selbst Elscher, darunter Jorgen  Rolwer? wegen Ihres Kerspels commendirt zu Rheine in Jorgen Kruse behausunge sein nachtlager gehalten, und die wacht versehen, und daß die Elffer Persohnen NeunZehen Notfall wegen des Kerspels Embßdetten verdienet, und daß Sie derzeit so lange binnen Rheine die wacht gehalten, daß solche NeunZehen Notfall daselbst verzerrten? worden. §

 

JORGEN SCHULTE ZU MESUMB Zeugte daß die von Mesunge von alters Ihre Schantz korbe zu Rheine bringen und die wacht in zeit dernach versorgen müßten, verkunt seines wißens dabei anzeigent, daß Er vorsehentlich fur dreißig oder mehr Jahren, drei tage binnen Rheine gewachet und daß Er derzeit bei Henrich Hoppers zur Herberge gewesen habe auch woll von seinen sahligen Vattern gehort, daß Sie solche wacht in Zeit der noth binnen Rheine versehen müßte, Deponirte dabei daß von den Beampten zum Beuergern, den Eingeseßenen des Ampts Rheine für diesen zum Beuergern zu wachen angemietet, sei aber zu Embßdetten von den Churfherrn, alwo wegen seines Herschafts sahligen Herrn Thumbdechandts Bürren. Schreiber Henricus Huger genandt,

Jetzo procurator zu Münster erschienen, abgeschaffet worden.

 

ISRAEL BORCHERINGH zu MESUMB Zeugte daß die von Mesumb nicht nacher Beuergern, sondern zu Rheine zu folgen schuldigh, daß Er auch fur seine Persohn zu Rheine gewachet, und bei der wittiben sahligen Loeberten von Listrup zur Herberge gewesen, habe auch Ihre Schantzkorbe von alters, wie auch diß Jahr,binnen Rheine gebracht, gedencke Ihme daneben und sei alß ein Eigenhöriger der Thumbkelnerei mit zu Embsdetten gewesen, daß durch Thumbkelnery Ascheberch sahliger, und anderer anwesender Churfherrn die dohmaligen angemuetede Beuergernische wacht abgeschafft worden.

 

JOHAN COSTER zu MESUMB der Alte, Zeugte daß Beuergern und Rheine verschiedene Emptern sein und daß sie von alters zu Rheine und nicht zum Beuergern zu wachen, und Ihre Schantzkorbe zu bringen schuldigh gedencke Ime auch, daß die von Mesumb zu Rheine gewachet haben.

 

EUERT GAUßLINGH zu CATENHORN Zeugte daß die Baurschaft Catenhorn Ihr wacht in Zeit der noht zu Rheine versehen,daselbsten Sie auch Ihre schantzkorbe pringen müßen, Er habe auch binnen Reine gewesen und die wacht selbsten versorgen wollen, habe danach der Zeit urlaub gebetten, und wiederumb nacher Hauß gangen, die baurschaft Catenhorn habe auch diß Jahr Iro Schantzkorbe zu Rheine besteldt.

 

HENRICH HUESINGH zu CATENHORN Zeugte daß Ihme gedencke daß bei seiner Zeit die von Catenhorn drei oder vier mahl zu Rheine Ire Schantzkorbe gebracht und daß Er in persohn drei tage zu Rheine die wacht gehalten, und bei Ewerdt Coppers zur Herberge gewesen, sei aber fur seine Persohn, noch andere, seines gewißens auffm Beuergern niemahls gefolgt.

 

HENRICH STORLEMAN zu BROCHTRUPFF, Zeugte daß Er in seiner Jugent, und bei seines sahligen StieffVatters lebtagen, in eigener Persohn vier tage binnen Rheine wegen Ihrer baurschaft Brochtrup, neben andern gewachet, und bei helmigh Hoppers sein nachtläger gehalten, und sei auch so viele Ihme gedencke, in Zeit der noth die wacht von den Haußleuten zu Brochtrupff binnen Rheine, und nicht zum Beuergern versorget worden, woselbst Sie auch steetz Ihre Schantzkorbe wie auch diß Jahr, gebragt.

 

GERDT WARLTMAN zu HOENHORST, Zeugte, daß Er die wacht bei seines sahligen Vatters lebende, binnen Rheine gehabet, und bei sahligen Burgermeister Henrich  Sant- man mit einem auß dem Kerspell Nienkirchen Johan Wicherts gnandt, zur Herberge gelegen, haben auch Ihre Männer die Schantzkörbe binnen Rheine von alters hero ge- bragt, wie auch diß Jahr, deponirte Er gezeug dabei, daß der sahliger Droste Vehlen und Renthmeister Volbier .......einmahl die eingeseßene des Ampts Rheine, zur Beuergerni- schen wacht strengen wollen, sei aber zu Embßdetten uff einen Communicationtagh, von den semptlichen Churfherrn abgeschaffet.

 

WILHELM BRAEM zu HOENHORST, Zeugte daß die Erbmenner zu Honhorst dem Schreyber zu Rheine und nicht zum Beuergern folgen müßten, In maßen sie auch zu Rheine und nicht zum Beuergern, die wacht in Zeit der noth versehen und Ihre Schantz- korbe von alters daßelbsten getraget haben.

 

HERMAN HAUEKAMP, Zeugte, daß Er zu Rheine die wacht für seine persohn drei tage versorgt und bei sahligen Johan Schwieters zur Herberge gelegen, haben auch die Eingeseßene der baurschaft Honhorst uff erfurdernis von alters zu Rheine Ihre Schantzkorbe gebraget und wiße nicht, daß Sie uff Beuergern gefolgt.

 

JOHAN MERßMAN Zeugte daß Er für dreißich Jahren alß Er bei den Kreienschulten zu Nienkirchen gewohnet, wegen der baurschaft Harumb woll viertzehen tage langh binnen Rheine gewachet und bei der Wittiben sahligen Henrichen Balckhauß zur Her- berge gewesen, wiße nicht daß Sie uff Beuergern gefolgt.

 

HENRICH LANSINGH der Alte zu Oldenrheine Zeugte daß Er zu Rheine die wacht gehalten und uffer Dipenstraßen bei sahligen Gerhardten Werninck sein nachtlager gehabt müßen auch die von Altenrheine uffen Schreybwerck zu Rheine, wan daselbsten Ubertretern und gefangene persohnen vom lebende zum thote hingerichtet werden, und nicht zum Beuergern restirene, wie auch von alten Jahren geprauchlich sei gewesen, daß Sie zu Rheine Ihre Schantzkorbe gebraget.

 

HERMAN HEITKAMP BURGER zu RHEINE, Zeugte daß in Zeit der noht die eingeseßene des Ampts Rheine Ihre Schantzkorbe in die Statt Rheine gebraget, Er auch unterscheitliche Haußleute in der Herberge gehabt die welche zu Rheine die wacht gehalten,

 

H: OTTO UFFM BULTE der alte, Zeugte daß Er etzliche Haußleute, die welche binnen Rheine gewachet in seinem Hause beherberget, und sein die Haußleute bei den Burgere herumb bebettet wurden, sei auch solche bebettungh uffer die erstlich angangen,

 

HENRICH GERDINGH, Zeugte daß Er Schulten zu Bentlage Knecht gewesen, und fur Schulten zu Bentlage, die wacht der Statt Rheine, viertzehen tagen langh gehalten, und bei Burgermeister Gerhardt Stuiven zur Herberge gelegen, haben auch seines wißens  die Eingeseßene des Ampts Rheine niemahls zum Beuergern erfolgt, sondern zu Rheine erscheinen müßen, alwo sie auch Ihre Schantzkorbe gelebert? haben, vermeldete dabei, das Er Henrichen Rolingh von Olden Reine in Zeit seines gezeugens Haußhaltunge in der Herberge gehalten, die welche die wacht zu Rheine geleistet habe.

 

BERNDT SCHMEDINGH zu ESCHENDORP Zeugte, daß Er bei Wischman zu Wadelheimb gewohnet und in Wischmans nahmen zu Rheine viertzehen tage langh wacht gehalten, und bei Herman Wolterman zur Herberge gewesen, wiße auch, daß Sie von alters Ihre schantzkorbe zu Rheine gebragt, gedencke nicht, daß naher Beuergern gefolgt, wiewoll der sahliger Droste Vehlen, und Renthmeister Volbier die eingeseßene des Ampts Rheine, zur Beuergernischen wacht strengen wollen, sie aber von den Churfherrn defendirt und abgeschlagen worden.

 

HERNACHER folgenden tags am zwolfften dero Monats Marty beiseins entsbenenter gezeugen

HERMAN HINDERTINGH in der baurschaft Offenheimb Kerspels Nienkirchen, Zeug- te daß das Kerspell Nienkirchen, uff den Schreybwerck zu Rheine zufolgen, auch die wacht daselbsten zuversorgen und die Schantzkorbe in Zeit der noth von alters hero zu pringen pflichtig gewesen, In maßen Er persohnlich bei seiner Haußhaltungh zwei nacht binnen Rheine gewachet und bei H: Otto uffm Bulte zur Herberge geweßen, gedencke Ihme auch daß die von Nienkirchen einmahll zu Rheine Schantzkorbe gebraget, Es haben woll der sahliger Droste Vehlen und Renthmeister Volbier, die eingeseßene des Ampts Rheine uff Beuergern zu wachen nothigen wollen, stets aber von den samptliche  Churfherrn verthetigt und zwischen den Beampten und Churfherrn die abscheidt gefallen, daß die einseßene des Ampts Beuergern an Ihre Amptburch und die eingeseßene des Ampts Rheine an Ihre Ampthauß und Statt Rheine ergeben sollen, welche abscheidt  und außsteuerh Er gezeuge zu Embsdetten mit angehoerte.

 

BERNDT TEIGELL zu NIENKIRCHEN auß der Dorpbaurschaft Zeugte, daß Er dazu geworben, und neben andern auß der Dorpbaurschaft zu Nienkirchen gantze achte dage binnen Rheine umb die anderde nacht gewacht habe, und sei uffe wacht ein burger zwischen einen haußman gesetzt, sein nachtlager habe er derzeitt bei Herman Hahr uffe Embßstraßen gehabt deponirte auch daß die von Nienkerchen Ihre schantzkorbe zu Rheine pringen und daselbst den Schreybwerck? folgen müßten, wiße nicht, daß die Eingeseßene Ampts Rheine uffen Beuergern zu folgen Schuldigh.

  

Demnegst am Dreizehenden Marty in anwesendt und ..... gezeugen fur mir offener Notario erschienen

HERMANY SCHULTE SCHWEWINCK zu HAMMELDORP Kerspels Saltzbergen, Zeugte daß Ihme nicht gedencke, daß die eingeseßene des Ampts Rheine uff Beuergern zufolgen pflichtigh, sondern sie steetz bei seiner Statt von den Saltzbergischen, die wacht zu Rheine in Zeit der noht mit versorgt, wie auch verscheidene mahlen seine Knechte die wacht zu Rheine gehalten, alß in Zeit da Hertzogh Erich binnen Waren- dorpf gelegen und diesem Stifft Münster großen schaden zugefuegt, auch folgentz alß Hertzogh Magnus Sachßen zu Lengerich und Ibbenbüeren und Emanuel de Vega zu Nienkirchen gelegen, müßten auch zu Rheine Ihre Schantzkorbe bestellen, und daselbst den Schreibwerck? folgen, habe auch Er zeuge zu Embßdetten uff den Comunication- tagh, alwohe die Churfherrn versamblet, persohnlich gewesen, und angehort, daß der abscheidt gefallen, daß die Eingeseßene des Ampts Rheine Ihre wacht zu Rheine versehen sollen.

 

JOHAN AUERESCH zu HOENE Zeugete, daß Er in Persohn alß Er für knecht mit dem Monck? zu Steide Kerspels Salzbergen, gewohnet, drei tage langh für den Menck? die wacht zu Rheine gehalten, und mit Gert von Moerlage zur Herberge gelegen, wiße nicht daß Sie uff Beuergern zu folgen schuldigh, sondern uffen Schreibwerck zu Rheine müsten dieselben erscheinen und daselbst Ihre Schantzkorbe leberen.  ./.

 

GERDT TYMAN zu ELTE der alte, Zeugte daß die Eingeseßene der Baurschaft Elte, zu Rheine Ihre wachtern gehalten, haben auch zu Rheine Ihre Schantzkorbe gebragt, da selbsten Sie auch an daß Gogerichte verbunden sei.

 

BERNDT WERNINCK ZUE HOENE Zeugte, daß er seinen knecht zu Rheine gehabt, umb die wacht daselbsten zu verwalten, haben auch die Eingeseßene der baurschaft Hoene Ihre schantzkorbe zu Rheine gebragt und gehoren aber hinter daß Gogerichte.

 

GERDT HERMELER zu RODDE der Alte, Zeugte, daß die bauerschaft Rodde Ihre schantzkorbe zu Rheine, von alters hero pringen und in Zeit der noth die wacht daselb- sten versorgen müßten, in maßen Er für seine Persohn wol funff schatzkorbe zaunen helffen, die welche zu Rheine gebraget, musten auch dan dem Gogerichte und nicht uffm Beuergern folgen, gedencke Ime Gezeugen daß ein gefangener zum Beuergern ge- seßen, kleine von Borman? genandt, die welche in der Barentelgen im Krafeld Rheine uffgehangen sey, denselben haben die Eingeseßene des Ampts Beuergern biß an das Roddesche Hooke, in daß Ampt Rheine gelebert, woselbst Er von den Rheinisch em- pfangen, und biß zur Justification begleitet worden,

 

Alß nuhn obgemelte gezeugen Ihre bekentnuß, außsage und deposition gethaen wie obengeschrieben, so habe Ich Notarius einen Jedern deroselben seine deposition furgelesen, welche Sie dan zuhanden meines Notary stipulando in äidts statt also wahr zu sein bekandt, und sich dabei erbotten, dieselbe uff erfurderent mittel äidts , ferners zu bekreftigen ohne gefehrde, Geschehen zu Rheine, ut sups supra respectiue et successiue am Elften, Zwolften und Dreizehenden Marty beiseins der Ehrnachtbaren Johansen Hoett und Engelberten Schulten Burgern zu Reine, alß glaubwurtigen gezeugen sonderlings hiezu geruffen und gepetten.

 

                                  Und derweil Ich Antonius Holleuelt offener und Immatriculirter

                                  Notarius uff furgehende requisition bei obgEr. Zeugen vorher, per-

                                  sohnlich an= und ubergewesen, einen Jedern der Zeugen absonder-

                                  lich examinirt, Ihre bekentnuße und außsagen in notam genohm-

                                  men und verzeichnet, hab Ich dauon irgen wurttiges offenes Instru-

                                  mentum uffgerichtet, dasselbe mit äigener handt ingroßiert, auch

                                  mit meinem thauff und Zunahmen und gewohnlichen Notariat-

                                  zeichen, zur wahrheit bekanndt unterschrieben und

                                  beglaubwurdigt.

locus signeti

   notariatus                                             Antonius Holleuelt (Hollefeldt)

                                                                  qui supra Notarius in fidem subs..E.

 

 

Copia der Zeuchnus

sowegen der Beuergernsche

wacht halber abgehortt

worden betreffent

die Reinschen.

 

dem 22 Marty Anno 622

hern Stahl? eingehandet.   

 

         

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